Mitteilungen zum Deutsch-Schweizerischen Rechtsverkehr | 04/2012

Autoren

Dr. Bernd Ehle, LL.M. & Dr. Werner Jahnel, D.E.A., Rechtsanwälte bei LALIVE, Genf/Zürich

Summary

Zivilrecht
Revision der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung („Swiss Rules“)

Aufgrund der in beiden Ländern unabhängig und effizient funktionierenden staatlichen Gerichtsbarkeit spielt die Schiedsgerichtsbarkeit im direkten Handelsverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch sind an internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz überverhältnismässig viele deutsche Unternehmen (und deren Anwälte) beteiligt. Dies ist damit zu erklären, dass internationale Vertragspartner deutscher Unternehmen aufgrund von Neutralitätserwägungen einer Schiedsvereinbarung mit Schiedsort Schweiz eher zustimmen als sich den deutschen staatlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht mit Schiedsort in Deutschland zu unterwerfen. Aus Kostenund Effizienzgründen verweisen zahlreiche dieser Schiedsvereinbarungen auf die Internationale Schweizerische Schiedsordnung („Swiss Rules“)als anwendbare Verfahrensordnung. Die Swiss Rules wurden jüngst einer Revision unterzogen, die am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist.

(Dr. Bernd Ehle, LL.M. & Dr. Werner Jahnel)

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