Mitteilungen zum Deutsch-Schweizerischen Rechtsverkehr | 04/2010

Autoren

Dr. Berthold Schanze, LL.M., Rechtsanwalt Peters, Schönberger & Partner GbR, München

Summary

Zivil- und Wirtschaftsrecht
Schweizer Geschäftsführer einer deutschen GmbH –
Eintragung leicht gemacht, und dann?

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts hat es die deutsche Rechtsprechung in der letzten Zeit sowohl Schweizer Gesellschaften als auch Schweizer Notaren nicht gerade leicht gemacht. Ende 2008 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) recht apodiktisch Aktiengesellschaften aus der Schweiz, die ihren Sitz nach Deutschland verlegt hatten, die Rechtspersönlichkeit abgesprochen (s.u. 2). Zudem hat sich das Landgericht Frankfurt am Main ablehnend zur Praxis deutscher Anwälte geäußert, GmbH-Anteilsübertragungen in Basel bzw. Zürich beurkunden zu lassen (s.u. 3). Zuletzt haben sich die Oberlandesgerichte München, Karlsruhe und Düsseldorf mit Fragen der Stellung und Haftung ausländischer GmbH-Geschäftsführer beschäftigt. Im Düsseldorfer Fall ging es um einen Schweizer Staatsbürger. Die Aus-führungen erscheinen aber sämtlich von Interesse (s.u. 4 und 5).

(Dr. Berthold Schanze)

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