IUS-NEWS 1-2020

Rund um den Globus haben die Regierungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus einschneidende Massnahme beschlossen, welche die Wirtschaft erheblich belasten – so auch in Deutschland und in der Schweiz. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in der Schweiz hat der Schweizer Bundesrat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) sollen unbürokratisch und rasch Zugang zu Krediten für die Überbrückung von durch Corona bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Der Bund stellt dafür verbürgte COVID-Überbrückungskredite im Umfang von CHF 20 Milliarden zur Verfügung. Die entsprechende Notverordnung (COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung) trat am 26. März 2020 in Kraft. In den angehängte IUS-NEWS beantworten Dr. Emanuel Dettwiler und Sarah Schneider die wichtigsten Fragen zur Notverordnung.

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