DSJV-REGIONALTAGUNG – 22. FEBRUAR 2018
Am 22.02.2018 fand die DSJV-Regionaltagung zum Thema „Der GmbH-Geschäftsführer in Deutschland und der Schweiz – Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken“ statt.
Die Organisation übernahmen die Kanzleien STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, und AVANTCORE Rechtsanwälte, Stuttgart.
Schon beim Vorbereiten des Vortrags stellten die Anwältinnen Yasemin Varel (STAIGER Rechtsanwälte AG) und Rebekka Stumpfrock (AVANTCORE Rechtsanwälte) fest, dass die rechtlichen Probleme im Hinblick auf GmbH-Geschäftsführer in Deutschland und der Schweiz ganz unterschiedlich sind. In Deutschland ist vor allem entscheidend, ob der (Fremd-)
Diese Frage stellt sich in der Schweiz nicht. Das liegt einerseits an der Bedeutung und der Struktur der GmbH in der Schweiz, in der das Prinzip der Selbstorganschaft vorherrschend ist. Andererseits aber auch an der klareren Struktur des Arbeitnehmerbegriffs in der Schweiz. So gab Yasemin Varel den mehrheitlich deutschen Gästen einen Überblick über die Unterschiede zwischen einer Schweizer AG und einer GmbH und erklärte, warum die AG immer noch die vorherrschende Gesellschaftsform in der Schweiz ist. Allerdings holt die GmbH langsam auf. In 2017 gab es sogar mehr GmbH-Neuanmeldung. Ob der Geschäftsführer Arbeitnehmer ist, wird in der Schweiz mit einem klaren „ja“ beantwortet, genauso übrigens z.B. für die Partner/ Gesellschafter einer AG.
Im Anschluss an den interessanten und lebhaften Vortrag und eine kleine Fragerunde nutzten die mehr als 30 deutschen und Schweizer Gäste aus Wirtschaft, Justiz und Anwaltschaft die Gelegenheit zum Austausch und Kennenlernen. Die Veranstaltung war ein großer Erfolg und die Bilder vermitteln einen schönen Eindruck von dem gelungenen Abend.
Download: Rückblick zur DSJV Regionalveranstaltung vom 22.02.2018 – PDF