DSJV-Herbstveranstaltung 2003/2

Anwaltsfreizügigkeit in der Schweiz und in Deutschland

Am Samstag, 13. Dezember 2003, 17.00 Uhr, veranstaltete die DSJV im Dom Hotel Köln das Seminar “Anwaltsfreizügigkeit in der Schweiz und in Deutschland – Neue Möglichkeiten der Niederlassung schweizerischer Anwälte in Deutschland und deutscher Anwälte in der Schweiz”. Der Vortrag fand im Anschluss an die Hauptversammlung 2003 statt. Hintergrund der Veranstaltung waren die am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und entsprechende gesetzliche Neuregelungen im Schweizer Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland.

Nach einem Überblick über die Anwaltschaft in der Schweiz von dem Genfer Rechtsanwalt lic. iur. Urs Saal berichtete Rechtsanwalt und Notar Dr. Hermann Thebrath im Hauptreferat über die neuen Möglichkeiten der Niederlassung schweizerischer Anwälte in Deutschland und deutscher Anwälte in der Schweiz. In dem abschließenden Referat gab der in Deutschland und der Schweiz ansässige Rechtsanwalt Michael Petersen einen Erfahrungsbericht im Zusammenhang mit der doppelten Niederlassung in Deutschland und der Schweiz. Das Seminar wurde geleitet von Rechtsanwalt Alexander Ressos.

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