IUS-News 2/2017

Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA steht erneut auf dem juristischen und politischen Prüfstand. Das neu geschaffene privacy-shield Abkommen, das den rechtssicheren Datentransfer in die USA sicherstellen soll, wird derzeit mit Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof angegriffen. Gleichzeitig droht die EU-Kommission der neuen US-Administration mit einer Kündigung des Abkommens, wenn dessen Inhalte nicht eingehalten würden. Grund genug für Unternehmen und deren Rechtsberater, sich auch angesichts der kommenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit dem Problem Datenübermittlung zu befassen, nicht nur bei einer Übermittlung in die USA.

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